390.115
BestRRègIRegFun
CH-BS
§ 34 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Bestattungsreglement, BestR) - Besondere Feiern
Friedhofwesen der Stadt Basel - Benutzung der Friedhofanlagen
§ 34 Bestattungsreglement, BestR · Besondere Feiern
1. Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung oder Beisetzung zusammenhängende Feiern bedürfen einer besonderen Bewilligung der Stadtgärtnerei. Das entsprechende Gesuch ist mindestens vierzehn Tage vor dem gewünschten Termin einzureichen.
2. Die der Stadtgärtnerei aus solchen Feiern erwachsenden Kosten wie beispielsweise Aufwand für zusätzliches Personal oder Reinigung gehen zu Lasten der oder des Veranstaltenden.