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390.115 BestRRègIRegFun CH-BS

§ 33 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Bestattungsreglement, BestR) - Sperrzeiten für Arbeiten an Gräbern und Grabmälern

Friedhofwesen der Stadt Basel - Benutzung der Friedhofanlagen
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§ 33 Bestattungsreglement, BestR · Sperrzeiten für Arbeiten an Gräbern und Grabmälern

1. Damit die Friedhofanlagen sauber und aufgeräumt sind sowie die angemessene Ruhe gewährleistet ist, dürfen während folgender Zeiten keinerlei Arbeiten an Gräbern, Grabmälern und deren Fundamenten ausgeführt werden

a) freitags und an Vortagen von Feiertagen ab 12.00 Uhr;

b) an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen;

c) mittags zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr sowie abends nach 17.00 Uhr;

d) bei schlechtem Wetter, d.h. während und unmittelbar nach lang andauernden Regenfällen, bei Frost und bei Schneefall sowie während der von der Stadtgärtnerei einzelfallweise verfügten Sperrzeiten.

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