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§ 31 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Bestattungsreglement, BestR) - Zutritt zu den Friedhöfen

Friedhofwesen der Stadt Basel - Benutzung der Friedhofanlagen
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§ 31 Bestattungsreglement, BestR · Zutritt zu den Friedhöfen

1. Die Friedhöfe dürfen nur durch die hierzu bestimmten Eingänge betreten und verlassen werden.

2. Kindern unter zwölf Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

3. Mit Ausnahme von Blinden- und Assistenzhunden im Dienst sind Hunde auf dem gesamten Areal des Friedhofs am Hörnli und des Wolfgottesackers nicht erlaubt.

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