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§ 23 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Bestattungsreglement, BestR) - Ablauf bei Kremationen

Friedhofwesen der Stadt Basel - Bestattungen und Beisetzungen
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§ 23 Bestattungsreglement, BestR · Ablauf bei Kremationen

1. Sofern keine hygienischen Bedenken dagegen bestehen und die technischen Voraussetzungen in der Kapelle erfüllt sind, kann die Leiche auf Wunsch der Angehörigen während der Trauerfeier in der Friedhofkapelle im Sarg aufgebahrt werden.

2. In der Regel erfolgt die Überführung des Sarges in das Krematorium nach der Trauerfeier.

3. Auf Wunsch kann eine begrenzte Anzahl Personen der Einfahrt des Sarges in den Verbrennungsofen während zehn Minuten beiwohnen. Dabei ist das Abspielen oder die Darbietung eines Musikstücks erlaubt.

4. Nach der Kremation füllt die Stadtgärtnerei die Asche verstorbener Personen in je eine einzelne Urne. Ascheteilungen werden nicht vorgenommen.

5. Falls weder die verstorbene Person noch die Angehörigen eine eigene Urne verwenden wollen, stellt die Stadtgärtnerei für die Beisetzung der Asche von Verstorbenen, die Anspruch auf eine unentgeltliche Bestattung haben, eine biologisch abbaubare Kunststoff-, eine Holz- oder eine Tonurne zur Verfügung.

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