390.115
BestRRègIRegFun
CH-BS
§ 22 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Bestattungsreglement, BestR) - Ablauf bei Erdbestattungen
Friedhofwesen der Stadt Basel - Bestattungen und Beisetzungen
§ 22 Bestattungsreglement, BestR · Ablauf bei Erdbestattungen
1. Sofern keine hygienischen Bedenken dagegen bestehen und die technischen Voraussetzungen in der Kapelle erfüllt sind, kann die Leiche auf Wunsch der Angehörigen während der Trauerfeier in der Friedhofkapelle im Sarg aufgebahrt werden.
2. In der Regel erfolgt die Überführung des Sarges zum Grab nach der Trauerfeier in der Kapelle unter Anschluss des Trauergeleits.
3. Nach der Versenkung des Sarges in das Grab wird dieses zugefüllt, in ordentlichen Zustand gebracht und bis zur Setzung des definitiven Grabmals, längstens aber für die Dauer von zwölf Monaten, unentgeltlich mit einer Tafel mit dem Namen sowie dem Geburts- und dem Sterbejahr der verstorbenen Person gekennzeichnet.