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§ 16 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Bestattungsreglement, BestR) - Urnenmaterial

Friedhofwesen der Stadt Basel - Särge und Urnen
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§ 16 Bestattungsreglement, BestR · Urnenmaterial

1. Für Beisetzungen in Gräbern gemäss § 3 Abs. 1 lit. h muss eine Holzurne verwendet werden.

2. Für Beisetzungen in Gräbern gemäss § 3 Abs. 1 lit. f und g sowie § 5 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 und 3 muss die Holzurne mit flachem Deckel verwendet werden, die die Stadtgärtnerei zur Verfügung stellt bzw. gegen Gebühr abgibt.

3. Urnen, die in Urnennischen beigesetzt werden, müssen aus wetterbeständigem Material bestehen.

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