390.115
BestRRègIRegFun
CH-BS
§ 12 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Bestattungsreglement, BestR) - Anzahl Grabplätze und zusätzliche Belegung
Friedhofwesen der Stadt Basel - Familiengräber
§ 12 Bestattungsreglement, BestR · Anzahl Grabplätze und zusätzliche Belegung
1. Die Stadtgärtnerei bestimmt aufgrund der Lage und der Masse des jeweiligen Familiengrabes die Anzahl der darin zulässigen Bestattungen bzw. Beisetzungen beim Erwerb des entsprechenden Nutzungsrechts abschliessend.
2. Ist die gesetzliche Ruhezeit der zuletzt bestatteten bzw. beigesetzten Person abgelaufen und erlauben die Umstände eine Tieferlegung der schon vorhandenen Gebeine und Urnen, kann die Stadtgärtnerei auf Gesuch der verfügungsberechtigten Person hin diese Tieferlegung vornehmen und die frei gewordenen Grabplätze zur erneuten Belegung vergeben.
3. Die Kosten der Tieferlegung der Gebeine bzw. Urnen sind von der verfügungsberechtigten Person zu tragen.