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390.115 BestRRègIRegFun CH-BS

§ 11 Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Bestattungsreglement, BestR) - Dauer des Nutzungsrechts

Friedhofwesen der Stadt Basel - Familiengräber
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§ 11 Bestattungsreglement, BestR · Dauer des Nutzungsrechts

1. Das Nutzungsrecht an einem Familiengrab muss bis mindestens zum Ablauf der Ruhezeit der zuletzt zu bestattenden Person erworben werden. Falls die Dauer eines schon erworbenen Nutzungsrechts dafür nicht ausreicht, muss sie gegen Bezahlung der im Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Gebühren entsprechend verlängert werden.

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