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BestG
CH-BS
§ 9 Bestattungsgesetz (BestG) - Aufgaben im Bestattungswesen
Bestattungswesen - Aufgaben im Bestattungswesen
§ 9 BestG · Aufgaben im Bestattungswesen
1. Das Bestattungswesen umfasst alle für die schickliche und pietätvolle Bestattung und Beisetzung von Verstorbenen nötigen Aufgaben, insbesondere
a) den Betrieb, den Unterhalt und die Verwaltung des Krematoriums;
b) das Zulassungswesen betreffend Bestatterinnen und Bestatter;
c) das Führen der Hinterlegungsstelle für Erklärungen gemäss § 15;
d) die Durchführung des Anmeldeverfahrens bei Todesfällen;
e) die Ausstellung von Leichenpässen;
f) die Vorbereitung und Anordnung von Bestattungen und Beisetzungen;
g) die Durchführung sämtlicher Bewilligungsverfahren sowie den Erlass aller nötigen Verfügungen im Bereich des Bestattungswesens sowie
h) die Rechnungsführung im Bereich des Bestattungswesens.