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390.100 BestG CH-BS

§ 7 Bestattungsgesetz (BestG) - Zuständigkeit für das Bestattungswesen

Allgemeine Bestimmungen - Zuständigkeiten
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§ 7 BestG · Zuständigkeit für das Bestattungswesen

1. Der Kanton ist für die Aufgaben im Bestattungswesen zuständig.

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