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BestG
CH-BS
§ 4 Bestattungsgesetz (BestG) - Anspruch auf unentgeltliche Bestattung im Kantonsgebiet
Allgemeine Bestimmungen - Unentgeltliche Bestattung und Bestattung im Kantonsgebiet gegen Gebühr
§ 4 BestG · Anspruch auf unentgeltliche Bestattung im Kantonsgebiet
1. Alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes Wohnsitz im Kantonsgebiet hatten, haben Anspruch auf eine entsprechend diesem Gesetz sowie den gestützt darauf erlassenen Bestimmungen unentgeltliche Bestattung und Beisetzung im Kanton.
2. Ist eine nachweislich mittellose Person ohne Anspruch auf unentgeltliche Bestattung im Kantonsgebiet verstorben und übernimmt niemand die Bestattungskosten oder kann niemand zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet werden, erfolgt die Bestattung ebenfalls zu Lasten des Kantons.