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390.100 BestG CH-BS

§ 22 Bestattungsgesetz (BestG) - Bewilligung und Meldung von Transporten

Bestattungswesen - Transporte von Leichen und Asche Verstorbener; Leichenpässe
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§ 22 BestG · Bewilligung und Meldung von Transporten

1. Die Einfuhr eines Leichnams oder der Asche einer verstorbenen Person in den Kanton Basel-Stadt zum Zweck der Bestattung und Beisetzung auf einem Friedhof im Kanton bedarf der Bewilligung der zuständigen Behörde.

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