390.100
BestG
CH-BS
§ 22 Bestattungsgesetz (BestG) - Bewilligung und Meldung von Transporten
Bestattungswesen - Transporte von Leichen und Asche Verstorbener; Leichenpässe
§ 22 BestG · Bewilligung und Meldung von Transporten
1. Die Einfuhr eines Leichnams oder der Asche einer verstorbenen Person in den Kanton Basel-Stadt zum Zweck der Bestattung und Beisetzung auf einem Friedhof im Kanton bedarf der Bewilligung der zuständigen Behörde.