369.200
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CH-BS
§ 7 Reglement für den Betrieb einer Tierkörpersammelstelle (TKS) - Empfangsbestätigung
§ 7 Reglement für den Betrieb einer Tierkörpersammelstelle (TKS) · Empfangsbestätigung
1. Für alle Anlieferungen während der Öffnungszeiten werden Empfangsbestätigungen abgegeben.