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§ 2 Reglement für den Betrieb einer Tierkörpersammelstelle (TKS) - Aufgabe der TKS

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§ 2 Reglement für den Betrieb einer Tierkörpersammelstelle (TKS) · Aufgabe der TKS

1. In der TKS werden tierische Nebenprodukte zum Zweck der unschädlichen Entsorgung gemäss VTNP gesammelt.

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