365.300
CH-BS
§ 8 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Durchführung von Kontrollen auf Tierhaltungsbetrieben im Kanton Basel-Stadt (Veterinärvereinbarung) - Wirksamkeit
§ 8 Veterinärvereinbarung · Wirksamkeit
1. Diese Vereinbarung ist zu publizieren. Sie wird am 1. Januar 2012 wirksam.