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§ 3 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Durchführung von Kontrollen auf Tierhaltungsbetrieben im Kanton Basel-Stadt (Veterinärvereinbarung) - Betriebslisten und Informationen

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§ 3 Veterinärvereinbarung · Betriebslisten und Informationen

1. Das Veterinäramt Basel-Stadt stellt dem VJF die für die Kontrollen erforderlichen Betriebslisten und Informationen zur Verfügung.

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