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§ 2 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Durchführung von Kontrollen auf Tierhaltungsbetrieben im Kanton Basel-Stadt (Veterinärvereinbarung) - Leistungskatalog

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§ 2 Veterinärvereinbarung · Leistungskatalog

1. Das VJF erbringt namentlich folgende Leistungen

a) Durchführung der Kontrollen inklusive Erstellung eines Protokolls;

b) Erstellung von Kontrollberichten inklusive Mängellisten und Klassierung der Mängel;

c) Vorlage von Massnahmenvorschlägen.

2. Es teilt dem Veterinäramt Basel-Stadt die zu kontrollierenden Betriebe mit. Dieses hat das Recht, an den Kontrollen teilzunehmen.

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