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365.110 CH-BS

§ 34 Verordnung betreffend das Halten von Hunden (Hundeverordnung) - Wirksamkeit

Verschiedene Bestimmungen
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§ 34 Hundeverordnung · Wirksamkeit

1. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird am 1. Juli 2007 wirksam.

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