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365.100 CH-BS

§ 8 Gesetz betreffend das Halten von Hunden (Hundegesetz) - Definition

Potentiell gefährliche Hunde
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§ 8 Hundegesetz · Definition

1. Als potentiell gefährliche Hunde gelten alle Vertreter von Hunderassen, bei welchen aufgrund ihrer Zucht und Abstammung oder aufgrund von Erfahrungswerten ein erhöhtes Gefahrenpotential (wie z.B. Aggressionspotential) erwartet werden muss. Mit eingeschlossen sind neben rassereinen Hunden auch Kreuzungen mit solchen Rassen und Einzelhunde, deren äusseres Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einer potentiell gefährlichen Rasse abstammen.

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