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§ 7 Sömmerungsvorschriften des Kantons Basel-Stadt - Anwendung der Erlasse wie für den übrigen Tierverkehr

Tierverkehrskontrolle
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§ 7 Sömmerungsvorschriften des Kantons Basel-Stadt · Anwendung der Erlasse wie für den übrigen Tierverkehr

1. Für die Sömmerung gelten grundsätzlich alle Gesetze, Verordnungen und Weisungen wie für den übrigen Tierverkehr. Insbesondere sind die §§ 8-12 zu beachten.

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