361.400
CAEAEC
CH-BS
§ 7 Sömmerungsvorschriften des Kantons Basel-Stadt - Anwendung der Erlasse wie für den übrigen Tierverkehr
Tierverkehrskontrolle
§ 7 Sömmerungsvorschriften des Kantons Basel-Stadt · Anwendung der Erlasse wie für den übrigen Tierverkehr
1. Für die Sömmerung gelten grundsätzlich alle Gesetze, Verordnungen und Weisungen wie für den übrigen Tierverkehr. Insbesondere sind die §§ 8-12 zu beachten.