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361.400 CAEAEC CH-BS

§ 21 Sömmerungsvorschriften des Kantons Basel-Stadt - Caprine Arthritis-Encephalitis (CAE)

Ziegen
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§ 21 Sömmerungsvorschriften des Kantons Basel-Stadt · Caprine Arthritis-Encephalitis (CAE)

1. Ziegen aus Beständen, die nicht als CAE-frei anerkannt sind, dürfen nicht gesömmert werden.

2. Ziegen aus Beständen, die anerkannt CAE-frei sind, dürfen nur zusammen mit Ziegen, die ebenfalls aus solchen Beständen stammen, gesömmert werden. Die entsprechenden Zeugnisse sind dem Begleitdokument beizulegen.

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