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§ 1 Sömmerungsvorschriften des Kantons Basel-Stadt - Voraussetzung der Gesundheit der Tiere

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Sömmerungsvorschriften des Kantons Basel-Stadt · Voraussetzung der Gesundheit der Tiere

1. Alle Tiere, welche zum Zweck der Sömmerung auf Weiden und Alpen getrieben werden, müssen gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sein.

Voraussetzung der Gesundheit der Tiere § 2 Sömmerungsvorschriften des Kantons Basel-Stadt →

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