361.300
CH-BS
§ 8 Verordnung über die Bekämpfung von Tierseuchen - Gemeinden Bettingen und Riehen
Aufgaben
§ 8 Verordnung über die Bekämpfung von Tierseuchen · Gemeinden Bettingen und Riehen
1. Die Gemeinden Bettingen und Riehen sind in ihrem Bereich zur Mitwirkung beim Vollzug der Tierseuchengesetzgebung verpflichtet.