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361.200 CH-BS

§ 5 Verordnung betreffend die Gebühren und Vergütungen des Kantonalen Veterinäramtes (Gebührenverordnung Veterinäramt) - Aufhebung bisherigen Rechts und Wirksamkeit

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§ 5 Gebührenverordnung Veterinäramt · Aufhebung bisherigen Rechts und Wirksamkeit

1. Mit dem Erlass dieser Verordnung werden aufgehoben

a) Verordnung betreffend Entschädigungen und Gebühren des Kantonalen Veterinäramtes und des Schlachthofs Basel vom 12. März 1996.

b) §§ 14 und 15 der Verordnung betreffend den Tierschutz und das Halten gefährlicher Tiere (Tierschutzverordnung) vom 22. Dezember 1981.

2. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird sofort wirksam.

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