361.200
CH-BS
§ 4 Verordnung betreffend die Gebühren und Vergütungen des Kantonalen Veterinäramtes (Gebührenverordnung Veterinäramt) - Verzugszins und Mahngebühren
§ 4 Gebührenverordnung Veterinäramt · Verzugszins und Mahngebühren
1. Bezüglich Kostenvorschuss, Verzugszinsen und Mahngebühren usw. wird auf das Gesetz über die Verwaltungsgebühren und die Verordnung zum Gesetz über die Verwaltungsgebühren verwiesen.