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361.200 CH-BS

§ 4 Verordnung betreffend die Gebühren und Vergütungen des Kantonalen Veterinäramtes (Gebührenverordnung Veterinäramt) - Verzugszins und Mahngebühren

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§ 4 Gebührenverordnung Veterinäramt · Verzugszins und Mahngebühren

1. Bezüglich Kostenvorschuss, Verzugszinsen und Mahngebühren usw. wird auf das Gesetz über die Verwaltungsgebühren und die Verordnung zum Gesetz über die Verwaltungsgebühren verwiesen.

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