Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
361.200 CH-BS

§ 3 Verordnung betreffend die Gebühren und Vergütungen des Kantonalen Veterinäramtes (Gebührenverordnung Veterinäramt) - Zuschläge

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Gebührenverordnung Veterinäramt · Zuschläge

1. Zuzüglich zu den Gebühren gemäss Anhang wird auf Leistungen, die der Mehrwertsteuer unterliegen, ein entsprechender Zuschlag erhoben.

← § 2 Gebührenverordnung Veterinäramt Verordnung betreffend die Gebühren und Vergütungen des Kantonalen Veterinäramtes (Gebührenverordnung Veterinäramt) - Geltungsbereich § 4 Gebührenverordnung Veterinäramt →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →