361.200
CH-BS
§ 3 Verordnung betreffend die Gebühren und Vergütungen des Kantonalen Veterinäramtes (Gebührenverordnung Veterinäramt) - Zuschläge
§ 3 Gebührenverordnung Veterinäramt · Zuschläge
1. Zuzüglich zu den Gebühren gemäss Anhang wird auf Leistungen, die der Mehrwertsteuer unterliegen, ein entsprechender Zuschlag erhoben.