Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
351.310 CH-BS

§ 3 Verordnung betreffend Gebühren des Kantonalen Laboratoriums im administrativen Bereich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (3 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Verordnung betreffend Gebühren des Kantonalen Laboratoriums im administrativen Bereich

1. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird sofort wirksam.

← § 2 Verordnung betreffend Gebühren des Kantonalen Laboratoriums im administrativen Bereich Kanton Basel-Stadt 351.310

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →