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§ 5 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände - Aufgabenverteilung

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§ 5 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · Aufgabenverteilung

1. Bei Unklarheiten über die Zuständigkeit sprechen sich die Leiterinnen bzw. Leiter der Vollzugsbehörden untereinander ab.

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