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§ 13 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 13 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Erlass dieser Verordnung wird die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände vom 12. März 1996 aufgehoben.

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