Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
340.500 CH-BS

§ 4 Kantonale Verordnung betreffend Betäubungsmittel (Betäubungsmittelverordnung)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (4 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Betäubungsmittelverordnung

1. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird sofort wirksam.

2. Mit dem Erlass dieser Verordnung wird die kantonale Verordnung betreffend Betäubungsmittel vom 13. Juni 1952 aufgehoben.

← § 3 Betäubungsmittelverordnung Kantonale Verordnung betreffend Betäubungsmittel (Betäubungsmittelverordnung)

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →