339.240
CH-BS
§ 9 Vereinbarung über Dienstleistungen der Sanität Basel auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft (Vereinbarung Sanitätsdienst) - Dauer und Kündigung
§ 9 Vereinbarung Sanitätsdienst · Dauer und Kündigung
1. Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie ist schriftlich auf das Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist kündbar, erstmals auf Ende des Jahres 2012.