339.240
CH-BS
§ 8 Vereinbarung über Dienstleistungen der Sanität Basel auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft (Vereinbarung Sanitätsdienst) - Unstimmigkeiten
§ 8 Vereinbarung Sanitätsdienst · Unstimmigkeiten
1. Soweit sich bei der Anwendung dieser Vereinbarung Unklarheiten ergeben sollten, werden sich die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft und das Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt um eine Verständigung bemühen. Kommt keine Einigung zustande, entscheiden die beiden Kantonsregierungen über die weiteren Schritte.