339.240
CH-BS
§ 7 Vereinbarung über Dienstleistungen der Sanität Basel auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft (Vereinbarung Sanitätsdienst) - Haftung
§ 7 Vereinbarung Sanitätsdienst · Haftung
1. Der Kanton Basel-Landschaft übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Sanität Basel bei Einsätzen gemäss dieser Vereinbarung verursacht werden. Die Sanität Basel verpflichtet sich, für solche im Rahmen der massgeblichen gesetzlichen Vorschriften Schäden einzustehen und eine entsprechende und ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschliessen.