339.240
CH-BS
§ 5b Vereinbarung über Dienstleistungen der Sanität Basel auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft (Vereinbarung Sanitätsdienst) - Verhandlungen betreffend Zuweisung an Spitäler
§ 5b Vereinbarung Sanitätsdienst · Verhandlungen betreffend Zuweisung an Spitäler
1. Die Vertragspartner streben an, bis Ende 2010 Grundsätze für die Zuweisung von Notfallpatientinnen und -patienten an die Spitäler im Versorgungsgebiet der Sanität Basel auszuarbeiten.