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339.240 CH-BS

§ 5b Vereinbarung über Dienstleistungen der Sanität Basel auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft (Vereinbarung Sanitätsdienst) - Verhandlungen betreffend Zuweisung an Spitäler

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§ 5b Vereinbarung Sanitätsdienst · Verhandlungen betreffend Zuweisung an Spitäler

1. Die Vertragspartner streben an, bis Ende 2010 Grundsätze für die Zuweisung von Notfallpatientinnen und -patienten an die Spitäler im Versorgungsgebiet der Sanität Basel auszuarbeiten.

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