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§ 5a Vereinbarung über Dienstleistungen der Sanität Basel auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft (Vereinbarung Sanitätsdienst) - Koordination der Tarifverhandlungen

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§ 5a Vereinbarung Sanitätsdienst · Koordination der Tarifverhandlungen

1. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt streben an, die Tarifverhandlungen mit den Versicherern ab dem Tarifjahr 2011 zu koordinieren.

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