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333.100 IVHSM CH-BS

Artikel 6 Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) - Arbeitsweise

Die Organisation der interkantonalen Planung
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Artikel 6 IVHSM · Arbeitsweise

1. Das Beschluss- und das Fachorgan geben sich jeweils ein Geschäftsreglement, das die Einzelheiten zur Organisation, Arbeitsweise und Beschlussfassung festlegt. Das Reglement des Fachorgans bedarf der Genehmigung des Beschlussorgans.

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