333.100
IVHSM
CH-BS
Artikel 6 Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) - Arbeitsweise
Die Organisation der interkantonalen Planung
Artikel 6 IVHSM · Arbeitsweise
1. Das Beschluss- und das Fachorgan geben sich jeweils ein Geschäftsreglement, das die Einzelheiten zur Organisation, Arbeitsweise und Beschlussfassung festlegt. Das Reglement des Fachorgans bedarf der Genehmigung des Beschlussorgans.