333.100
IVHSM
CH-BS
Artikel 14 Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) - Berichterstattung
Rechtspflege und Schlussbestimmungen
Artikel 14 IVHSM · Berichterstattung
1. Das Präsidium des Beschlussorgans stattet den Vereinbarungskantonen jährlich über den Stand der Umsetzung dieser Vereinbarung Bericht.