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333.100 IVHSM CH-BS

Artikel 14 Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) - Berichterstattung

Rechtspflege und Schlussbestimmungen
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Artikel 14 IVHSM · Berichterstattung

1. Das Präsidium des Beschlussorgans stattet den Vereinbarungskantonen jährlich über den Stand der Umsetzung dieser Vereinbarung Bericht.

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