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§ 8 Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) - Spitalleitung, Aufgaben

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§ 8 Kinderspitalvertrag · Spitalleitung, Aufgaben

1. Die Spitalleitung ist das operative Führungsorgan.

2. Die Spitalleitung hat unter Vorbehalt der Kompetenzen vorgesetzter Instanzen sämtliche Kompetenzen zur Führung des Spitals. Die Kompetenzen und Aufgaben der Spitalleitung sind im Organisationsreglement festgelegt.

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