Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331.300 CH-BS

§ 3 Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) - Trägerschaft

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (29 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Kinderspitalvertrag · Trägerschaft

1. Trägerkantone sind die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft.

2. Es können sich weitere Kantone an der Trägerschaft des UKBB beteiligen.

← § 2 Kinderspitalvertrag Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) - Name, Rechtsnatur und Sitz § 4 Kinderspitalvertrag →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →