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§ 22 Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) - Benutzungsverhältnis

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§ 22 Kinderspitalvertrag · Benutzungsverhältnis

1. Das Rechtsverhältnis zwischen den Patientinnen und Patienten und dem UKBB ist öffentlich-rechtlicher Natur.

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