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§ 2 Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) - Aufgaben

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§ 2 Kinderspitalvertrag · Aufgaben

1. Das UKBB dient der kantonalen, regionalen und überregionalen kinder- und jugendmedizinischen Versorgung im Rahmen der Leistungsaufträge gemäss dem Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG).

2. Es trägt im Rahmen von Leistungsvereinbarungen mit Hochschulen zur Lehre und Forschung bei.

3. Es erbringt im Rahmen von Leistungsaufträgen gemeinwirtschaftliche Leistungen.

4. Es kann weitere Leistungen erbringen, soweit dadurch die Erfüllung der Leistungsaufträge nicht beeinträchtigt wird.

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