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§ 17 Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) - Vermögen

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§ 17 Kinderspitalvertrag · Vermögen

1. Das UKBB verfügt über eigenes Vermögen. Dieses beinhaltet insbesondere Umlaufvermögen, Immobilien, Mobilien und Immaterialgüterrechte.

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