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§ 16 Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) - Fremdkapital

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§ 16 Kinderspitalvertrag · Fremdkapital

1. Das UKBB kann Fremdkapital aufnehmen.

2. Die Trägerkantone können dem UKBB verzinsliche und rückzahlbare Darlehen aus dem Finanzvermögen gewähren.

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