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§ 15 Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) - Eigenkapital

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§ 15 Kinderspitalvertrag · Eigenkapital

1. Zur Erfüllung seiner Aufgaben gewähren die Trägerkantone dem UKBB ein Dotationskapital.

2. Das UKBB verfügt über eine angemessene Eigenkapitalquote.

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