331.300
CH-BS
§ 14 Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) - Finanzierung
§ 14 Kinderspitalvertrag · Finanzierung
1. Das UKBB finanziert seine Aufwendungen insbesondere durch
a) Entgelte für Dienstleistungen;
b) Entgelte für Lehr- und Forschungsleistungen von Hochschulen;
c) Entgelte für gemeinwirtschaftliche und weitere Leistungen;
d) Zinserträge.