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§ 14 Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) - Finanzierung

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§ 14 Kinderspitalvertrag · Finanzierung

1. Das UKBB finanziert seine Aufwendungen insbesondere durch

a) Entgelte für Dienstleistungen;

b) Entgelte für Lehr- und Forschungsleistungen von Hochschulen;

c) Entgelte für gemeinwirtschaftliche und weitere Leistungen;

d) Zinserträge.

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