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§ 9 Gesetz über die öffentlichen Spitäler des Kantons Basel-Stadt - Aufgaben

Organisation - Spitalleitung
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§ 9 Öffentliche Spitäler-Gesetz, ÖSpG · Aufgaben

1. Die Spitalleitung ist das operative Führungsorgan.

2. Die Spitalleitung hat unter Vorbehalt der Kompetenzen vorgesetzter Instanzen sämtliche Kompetenzen zur Führung des öffentlichen Spitals. Die Kompetenzen und Aufgaben der Spitalleitung sind im Organisationsreglement festgelegt.

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