Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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§ 22 Gesetz über die öffentlichen Spitäler des Kantons Basel-Stadt

Benutzungsverhältnis und Rechtspflege - Benutzungsverhältnis
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§ 22 Öffentliche Spitäler-Gesetz, ÖSpG

1. Das Rechtsverhältnis zwischen den Patientinnen und Patienten und den öffentlichen Spitälern ist öffentlich-rechtlich.

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