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§ 19 Gesetz über die öffentlichen Spitäler des Kantons Basel-Stadt

Finanzen - Steuern
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§ 19 Öffentliche Spitäler-Gesetz, ÖSpG

1. Die öffentlichen Spitäler sind im Kanton Basel-Stadt von sämtlichen kantonalen und kommunalen Steuern befreit.

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