331.100
LHOPLOP
CH-BS
§ 13 Gesetz über die öffentlichen Spitäler des Kantons Basel-Stadt
Personal - Privatärztliche Tätigkeit
§ 13 Öffentliche Spitäler-Gesetz, ÖSpG
1. Der Verwaltungsrat legt die Voraussetzungen zur Ausübung und die Grundlagen und Rahmenbedingungen der privatärztlichen Tätigkeit in einem Reglement fest.