Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331.100 LHOPLOP CH-BS

§ 13 Gesetz über die öffentlichen Spitäler des Kantons Basel-Stadt

Personal - Privatärztliche Tätigkeit
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§ 13 Öffentliche Spitäler-Gesetz, ÖSpG

1. Der Verwaltungsrat legt die Voraussetzungen zur Ausübung und die Grundlagen und Rahmenbedingungen der privatärztlichen Tätigkeit in einem Reglement fest.

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