Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
328.210 CH-BS

§ 8 Verordnung betreffend die soziale Zahnpflege (Zahnpflegeverordnung) - Reduktionsansprüche

Besondere Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Zahnpflegeverordnung · Reduktionsansprüche

1. Auf den gemäss § 7 ermittelten Rechnungsbetrag werden je nach den entsprechenden Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Patientin oder des Patienten oder deren Eltern oder Erziehungsberechtigten Reduktionen gewährt. Diese werden von den Zahnkliniken als Sozialkosten ausgewiesen.

2. Für die Höhe der Reduktion massgebend ist die gemäss dem Gesetz über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (GKV) vom 15. November 1989 und der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (KVO) vom 25. November 2008 anwendbare Anspruchsgruppe für Beiträge an die Krankenversicherungsprämien.

3. 1. In der sozialen Zahnpflege für Erwachsene werden folgende Reduktionen auf zahnärztliche Leistungen (ohne Materialkosten) gewährt

a) Anspruchsgruppen 1 und 2: 65%;

b) Anspruchsgruppen 3, 4 und 5: 45%;

c) Anspruchsgruppen 6, 7, 8 und 9: 25%;

d) Anspruchsgruppen 10, 11 und 12: 10%;

e) Anspruchgruppen 13 und grösser erhalten keine Reduktion.

2. Auf zahntechnische Leistungen (ohne Materialkosten) werden folgende Reduktionen gewährt

a) Anspruchsgruppen 1 bis 5: 40%;

b) Anspruchsgruppen 6, 7, 8 und 9: 30%;

c) Anspruchsgruppen 10, 11 und 12: 10%;

d) Anspruchgruppen 13 und grösser erhalten keine Reduktion.

4. In der sozialen Zahnpflege für Kinder und Jugendliche werden folgende Reduktionen auf zahnärztliche und zahntechnische Leistungen (ohne Materialkosten) gewährt

a) Anspruchsgruppen 1 und 2: 80%;

b) Anspruchsgruppen 3, 4 und 5: 60%;

c) Anspruchsgruppen 6, 7, 8 und 9: 40%;

d) Anspruchsgruppen 10, 11 und 12: 20%;

e) Anspruchgruppen 13 und grösser erhalten keine Reduktion.

← § 7 Zahnpflegeverordnung Verordnung betreffend die soziale Zahnpflege (Zahnpflegeverordnung) - Grundsatz § 9 Zahnpflegeverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →